Unterhalts-Rechtsschutz

Ihre Absicherung bei Unterhaltsforderungen

Unterhalts-Rechtsschutz

Klären, wer zahlen muss - ohne finanzielles Risiko
Wenn Unterhalt strittig ist, ist der Streit schnell da. Wir sorgen dafür, dass Sie kompetent vertreten werden. Und egal wie es ausgeht, Sie zahlen zumindest keine Anwalts- und Gerichtskosten. Ergänzen Sie jetzt Ihren Rechtsschutz und sichern Sie sich Unterstützung, wenn es um Ihre wirtschaftliche Existenz geht.

Fragen zum Unterhalts-Rechtsschutz

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Besuchern unserer Website.

1 Wer ist versichert?

Versichert sind der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen - allerdings nicht bei Streitigkeiten zwischen Ehepartnern. Diese können im Rahmen des Ehe-Rechtsschutzes versichert werden.

2 In welchen Situationen bin ich versichert?

Hier könnte es Streit geben. Beispielhafte Konfliktfälle, in denen wir Sie unterstützen

  • Das Sozialamt fordert von Ihnen Unterhalt für die Unterbringung Ihrer Eltern im Altenheim.
  • Ihr Kind möchte Unterhalt für eine weitere nicht mehr erforderliche Ausbildung haben.
  • Sie sollen wegen einer angeblichen Vaterschaft Unterhalt zahlen.

3 Wie hoch bin ich versichert?

Die Versicherungssumme für den Rechtsschutz in Unterhaltssachen beträgt bis zu 30.000 € je Rechtsschutzfall.

4 In welchen Ländern bin ich abgesichert?

Der Unterhalts-Rechtsschutz gilt nur in Deutschland.

5 Ab wann gilt der Unterhalts-Rechtsschutz?

Beim Rechtsschutz in Unterhaltssachen gilt eine Wartezeit von einem Jahr.

6 Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung beträgt 250 € je Rechtsschutzfall.

7 Wer ist ihr Ansprechpartner?

Thomas Cremer

Sie erreichen mich unter:
Telefon: 0221 170 703 15
Robert-Perthel-Straße 4
50739 Köln


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end faq

 

20.05.2012 - 23:35 Uhr
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